Ernährung

08.04.2019, Lebensmittelkennzeichnung

Herkunftsangabe von Fleisch – mehr Transparenz für Verbraucher

Im Zuge der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) muss seit April 2015 Aufzucht- und Schlachtort bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch gekennzeichnet werden. Damit wird die Transparenz der Herkunft bei den wesentlichen Fleischarten verbessert.

Herkunftsangabe von Fleisch – mehr Transparenz für VerbraucherFoto: © skeeze-pixabay.com

Angabe des Aufzucht- und Schlachtorts

Seit dem 1. April 2015 muss unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Geflügel- sowie Schaf- und Ziegenfleisch verpflichtend mit dem Ort der Aufzucht sowie dem Ort der Schlachtung, jeweils mit Angabe des Staates, gekennzeichnet werden.
Beispiel: „Schweinefilets; Aufgezogen in: Italien, Geschlachtet in: Deutschland“.

Die gesetzliche Regelung beinhaltet konkret:

  • Bei der Angabe des Aufzuchtorts von Schweinen ist entscheidend, wo sie vor der Schlachtung zuletzt für mindestens vier Monate gehalten wurden. Sind die Tiere bei der Schlachtung jünger als sechs Monate, ist das Land in dem die sogenannte Endmast stattfand, anzugeben.
  • Bei Schafen und Ziegen kommt es auf die Aufzuchtphase von mindestens sechs Monaten bzw. bei Geflügel auf die Aufzuchtphase von mindestens einem Monat an, sofern die Tiere früher geschlachtet werden, auf die gesamte Aufzuchtperiode.

Werden diese Vorgaben nicht erfüllt oder liegen keine Informationen bei Fleisch aus Drittländern vor, muss das Fleisch mit der Angabe „Aufgezogen in mehreren Mitgliedstaaten der EU“ bzw. „Aufgezogen außerhalb der EU“ gekennzeichnet werden.

Werden die Tiere in einem einzigen Land geboren, aufgezogen und geschlachtet, muss nur eine Angabe gemacht werden (z.B. Ursprung: Deutschland). Zusätzlich ist eine freiwillige Angabe zur Herkunft aus einer Region zulässig.

Sonderregelung bei gemischtem Hackfleisch

Besteht das Hackfleisch zur Hälfte aus Rindfleisch und zur Hälfte aus Schweinefleisch, ist über die Herkunft beider Fleischarten zu informieren. Beträgt der Rindfleischanteil weniger als 50 Prozent, reicht die Angabe, ob die Tiere in oder außerhalb der EU augewachsen und geschlachtet wurden.

Mit der Lebensmittelkennzeichnung soll dem Interesse der Verbraucher*innen an ausführlichen Produktinformationen und dem Wusch nach mehr Transparenz entgegenkommen werden. So kann nun jeder Verbraucher selbst entscheiden, ob er Fleisch einer bestimmter Herkunft kaufen möchte.

Unterschiede zur Rindfleischkennzeichnungspflicht

Diese gesetzlichen Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung von Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch stimmen nicht gänzlich mit den Anforderungen an die Rindfleischetikettierung überein. Bei verpacktem und losem Rindfleisch muss zusätzlich Auskunft über den Ort der Geburt und der Zerlegung gegeben werden. Bei Schweinen oder Geflügel gibt es jedoch keine vergleichbare Einzeltierkennzeichnung.