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18.06.2024, Strengere Regulierung von umweltbezogenen Werbeaussagen

VerbraucherService Bayern begrüßt EU-Maßnahmen gegen Greenwashing

Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf bewusst für umweltfreundliche Produkte entscheiden können, braucht es klare Vorgaben für deren Kennzeichnung. Dies soll die Richtlinie über umweltbezogene Aussagen („Green Claims“) in Zukunft EU-weit regeln. Mit der Positionierung des Rats der Europäischen Union ist nun ein weiterer Schritt auf dem Weg zu ihrer Verabschiedung erreicht.

„Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) begrüßt die geplanten gesetzlichen Vorgaben. Mehr Transparenz und Verlässlichkeit kommen nicht nur Verbraucher*innen zugute, sondern auch den Unternehmen, die umweltfreundlich agieren“, erklärt Marianne Wolff, Umweltreferentin beim VSB.

Bisher können Unternehmen Produkte z.B. als „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ bewerben, ohne den tatsächlichen Mehrwert nachweisen zu müssen. Zudem täuschen selbst verliehene Label ohne Aussagekraft einen Umweltvorteil vor und sind somit irreführend. In der EU gibt es etwa 230 Nachhaltigkeitssiegel, wovon die Hälfte nicht unabhängig überprüft wird. Um Greenwashing zu verhindern, sollen Umweltaussagen in Zukunft belegt und erläutert werden. Die geplanten Änderungen betreffen auch die Vergabe und Kontrolle von Labeln.

Die Umsetzung der Richtlinie kann noch Jahre dauern. Bis dahin gilt es, genau hinzuschauen und Werbeaussagen kritisch zu hinterfragen. Der VSB empfiehlt, sich anbieterunabhängig zu informieren. Die Beratungsstellen des Verbraucherverbandes leisten dabei bayernweit Unterstützung und klären auf.

Orientierung bieten auch Testberichte wie beispielsweise von Stiftung Warentest sowie seriöse Gütezeichen, die strenge Anforderungen erfüllen und einer unabhängigen Kontrolle unterliegen. Eine Übersicht dazu gibt es auf Internetseiten wie Siegelklarheit.de.