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04.07.2023, Neue Berechnungsgrundlage ab Dezember 2023

Nutri-Score: Getränke zukünftig besser vergleichbar

Der Nutri-Score-Lenkungsausschuss hat aktuell Neuerungen bei der Bewertung von Light-Getränken, Milchprodukten und Pflanzendrinks beschlossen. Die Angabe erleichtert die direkte Vergleichbarkeit von Getränken und soll ab Dezember dieses Jahres Anwendung finden. Welche Vorteile dies für Verbraucher*innen hat, erklärt der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Der Nutri-Score gibt bei verpackten Lebensmitteln einen einfachen Überblick, wie es um die Nährwertqualität eines Produktes steht. Die fünfstufige Farbskala geht von dunkelgrün (A) über gelb (C) bis dunkelrot (E), wobei „A“ für ein gesundes und ausgewogenes und „E“ für ein sehr un­ausgewogenes Produkt steht.

Wasser bleibt weiterhin der beste Durstlöscher und behält als einziges Getränk das dunkelgrüne „A“. Fruchtsaft und Fruchtsaftgetränke behalten ebenso die Einteilungen in die Kategorien „C“ bis „E“. Neu ist zukünftig, dass Milch, Milchmischgetränke und Pflanzendrinks nicht mehr zu den festen Lebensmitteln zählen. Sie werden stattdessen bei den Getränken eingestuft. Somit gelten hier die Berechnungsgrundlagen für Getränke. Beispielsweise wird fettarme Milch künftig mit einem hellgrünen „B“ gekennzeichnet. Aktuell darf sie noch das dunkelgrüne „A“ tragen, das ab Dezember 2023 nur noch Wasser vorbehalten ist. Vollmilch findet sich dann in der C-Kategorie. „Ungesüßte Milchprodukte und Pflanzendrinks erhalten dabei eine bessere Bewertung als die gesüßten Varianten“, erklärt Renate Bleistein, Ernährungsexpertin beim VSB.

Auch bei Getränken mit süßem Geschmack ändert sich etwas: Getränke mit Süßungsmitteln wie Acesulfam K oder Aspartam erhalten zukünftig Minus-Punkte bei der Bewertung. Dies soll ver­hindern, dass Hersteller Zucker durch Süßstoffe ersetzen. Nach der neuen Berechnung tragen Light-Getränke mit Süßungsmitteln ein ungesünderes gelbes „C“ anstelle eines hellgrünen „B“.

Ab dem 31. Dezember 2023 besteht eine Übergangsfrist von zwei Jahren, damit bereits gekenn­zeichnete Ware nicht vernichtet werden muss. „Deshalb ist es in Ausnahmefällen möglich, dass beispielsweise zwei Vollmilch-Flaschen des gleichen Herstellers im Regal zwei verschiedene Nutri-Score-Einstufungen tragen. Ab Januar 2026 gilt dann verbindlich die neue Berechnungs­grundlage“, so Bleistein.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Nutri-Score bietet Orientierung beim Einkauf