Presse
23.01.2024, VerbraucherService Bayern gibt Tipps
Mieter sollten Heizkostenabrechnung prüfen
Zahlreiche Mieter*innen haben aktuell ihre Betriebskostenabrechnung erhalten und sehen sich häufig mit Nachzahlungen für die Heizkosten konfrontiert. Der Gesetzgeber hat bereits 2022 einige Maßnahmen ergriffen, um die Verbraucher*innen vor allzu hohen Heizkostenabrechnungen zu schützen, wie beispielsweise die Dezembersoforthilfe, die Energiepreisbremse sowie das CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Letzteres gilt seit 1. Januar 2023 und legt fest, dass der CO2-Kostenanteil im Energiepreis auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden muss. Bei Unterlassung darf der Mieter die Heizkosten um drei Prozent kürzen. Es lohnt sich also, die Heizkostenabrechnung genauer unter die Lupe zu nehmen, so der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).
Bisher konnten die gesamten Kosten für fossile Brennstoffe im Rahmen der Betriebskostenabrechnung komplett auf die Mieter*innen umgelegt werden. Durch das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist der CO2-Kostenanteil im Energiepreis nun nach einem Stufenmodell auf Mieter*innen und Vermieter*innen aufzuteilen. Dabei ist die energetische Beschaffenheit des Gebäudes ausschlaggebend: Je schlechter die energetische Beschaffenheit, umso höher der Anteil des Vermieters an den Kosten. Je besser die energetische Beschaffenheit, umso höher der Anteil des Mieters an den Kosten. „Diese Aufteilung soll einerseits einen Anreiz für energetische Sanierung durch die Vermieter schaffen, andererseits einen Anstoß zum Energiesparen durch die Mieter geben“, so Heike Piper, Verbraucherberaterin beim VSB.
Vermieter*innen bzw. Ablesefirmen müssen in der Betriebskostenabrechnung über den vom Mieter bzw. Vermieter zu tragenden CO2-Anteil informieren und die Berechnungsgrundlage offenlegen. „Unterlässt der Vermieter die Aufteilung der CO2-Kosten, kann der Mieter Heizkosten um drei Prozent kürzen. Deshalb lohnt es sich immer, die Heizkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen“, so Piper.
