Presse
09.12.2020, Sparkassenverband lässt Runden Tisch platzen
Keine schnelle Lösung für Prämiensparer
Am 25. November 2020 sollte ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) einberufener Runder Tisch mit dem Sparkassenverband und Verbraucherverbänden stattfinden, um für tausende Sparkassenkunden mit Prämiensparverträgen eine einvernehmliche Lösung in puncto Zinsnachzahlungen zu finden. Eine Einigung ließ der Sparkassenverband platzen, was nicht dafürspricht, dass die Sparkassen an einer schnellen und verbraucherfreundlichen Lösung interessiert sind.
„Für die bayerischen Verbraucher*innen, deren Prämiensparverträge im Jahr 2017 gekündigt wurden, ist es unter diesen Umständen umso wichtiger, ihre Ansprüche gegen die Sparkassen geltend zu machen, da sonst Verjährung droht“, rät Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Kunden der Sparkasse Nürnberg können sich in das bestehende Klageregister zur entsprechenden Musterfeststellungsklage eintragen. Kunden anderer Sparkassen sollten ihre Ansprüche ebenfalls überprüfen lassen.
Die Sachlage: In zahlreichen Musterfeststellungsverfahren stellten mehrere Oberlandesgerichte bereits fest, dass die Sparkassen in deren „Prämiensparen flexibel“-Verträgen eine unzulässige Zinsanpassungsklausel verwenden. Die Richter erklärten diese Klauseln als unwirksam. Einzig unklar bleibt, mit welchem Zins sich die Verträge von den Sparkassen nachverzinsen, denn welche Zinsreihen nun tatsächlich zu verwenden sind, blieb bislang offen. „Eine endgültige Entscheidung trifft wohl letzten Endes der Bundesgerichtshof (BGH), dessen Urteil wir im kommenden Jahr erwarten“, so Latta.
