Presse
10.12.2024, VerbraucherService Bayern stellt Antrag an die Politik
Gesetzlicher Stopp von Schottergärten zum Erhalt der Artenvielfalt
Schottergärten schaden Umwelt, Klima und Artenvielfalt erheblich. Deshalb fordert der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB), diese zu verbieten und zurück bauen zu lassen. Die Reform der Bayerischen Bauordnung (BayBO) 2021 ermöglicht es Städten und Kommunen in Bayern, reine Schottergärten zu untersagen. Dennoch nimmt ihre Zahl weiter zu. Zum Schutz der Menschen und der Artenvielfalt sind weitergehende Maßnahmen nötig. Aus ökologischer Sicht sind Schottergärten äußerst problematisch und widersprechen sämtlichen Grundsätzen nachhaltiger, klimagerechter und biodiverser Gartengestaltung. Sie heizen sich im Sommer stark auf und kühlen nachts nur langsam ab. Außerdem verhindern sie die Versickerung von Niederschlägen und bieten Insekten und Kleintieren kaum Nahrung und selten Unterschlupf.
„In anderen Bundesländern gibt es erste Erfahrungen mit einem flächendeckenden Verbot: Baden-Württemberg hat mit einer Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Schottergärten auf Privatgrundstücken verboten. Bremen und Hamburg setzen ebenfalls auf eine Rückbaupflicht und ahnden das Anlegen von Steinwüsten inzwischen mit dreistelligen Bußgeldern“, so Marianne Wolff, VSB-Umweltexpertin.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. fordert:
• Den gesetzlichen Stopp von Schottergärten in Bayern.
• Anpassung des Bayerischen Naturschutzgesetztes (BayNatSchG) zur Schaffung von Instrumenten zur Rückbaupflicht der Schottergärten.
• Konsequente Umsetzung der vorhandenen gesetzlichen Auflagen bei der Gestaltung von Gartenflächen, sie wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen.
Den Antrag an die Politik verabschiedeten die Mitglieder des Landesvorstands sowie die Delegierten am 23. Oktober 2024 auf der Landesdelegiertenversammlung des VSB neben drei weiteren Anträgen aus den Bereichen Ernährung, Finanzen und Verbraucherrecht. Die Forderungen an die Politik übergibt der Verbraucherverband an die jeweilig zuständigen Fachausschüsse im Landtag.
