Presse

14.10.2021, VerbraucherService Bayern informiert

Dürfen sich Preise nachträglich ändern?

Wer sich für einen Kauf oder den Abschluss eines Vertrages entscheidet, möchte vorab wissen, wieviel zu bezahlen ist. Detaillierte Regelungen, wie Preise anzugeben sind, finden sich in der Preisangabenverordnung. Grundsätzlich ist eine nachträgliche Preisänderung nicht zulässig. Allerdings gibt es Ausnahmen. Welche, erklärt der VerbraucherService im KDFB e.V. (VSB).

Wird die Ware oder Dienstleistung mehr als vier Monate später geliefert oder geleistet, kann sich der Verkäufer eine Preisänderung vorbehalten. „Damit Verbraucher*innen auf eine eintretende Preisänderung vorbereitet sind, muss der Verkäufer zwingend die voraussichtlichen Liefer- und Leistungsfristen benennen,“ weiß Sylvia Enzner, Verbraucherberaterin des VSB. Ebenso besteht die Möglichkeit eines Änderungsvorbehaltes bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, wie Miete, Leasing, Telefon- und Versicherungsverträge, Dienst- und Darlehensverträge sowie Abonnements.

„Auch bei Reisen haben die Veranstalter das Recht, zum Nachteil des Kunden Preise einseitig noch nach der Buchung zu ändern. Voraussetzung ist, dass die Möglichkeit der Änderung im Reisevertrag vereinbart ist“, so Enzner. „Der Preis der Reise kann sich zum Beispiel aufgrund gestiegener Treibstoffkosten, Abgaben oder geänderter Wechselkurse noch bis 20 Tage vor Reisebeginn um bis zu acht Prozent erhöhen. Der Reisende hat deshalb kein Rücktrittsrecht“.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Gut zu wissen: Preisauszeichnung und Rabatte