Presse
07.07.2023, Ab 1. Januar 2024 für Arztpraxen verpflichtend
Das neue E-Rezept ist da
Vor zwei Jahren bereits angekündigt und in einigen Modellregionen erprobt, ist das E-Rezept seit 1. Juli 2023 jetzt auch bundesweit Realität und für Arztpraxen ab dem 1. Januar 2024
verpflichtend. Damit wird das bislang gewohnte rote Papierrezept, jedenfalls bei gesetzlich
Krankenversicherten, mehr und mehr durch die neue digitale Lösung verdrängt. Davon ausgenommen sind zurzeit noch bestimmte Medikamente und Hilfsmittel. Auch für privat Krankenversicherte ändert sich erst einmal nichts.
Um die kostenlose Rezept-App zu nutzen, mussten Verbraucher*innen diese bisher auf dem
Smartphone installieren und das Gerät darüber hinaus den NFC-Übertragungsstandard unterstützen. Die App-Nutzer benötigten außerdem für Ihre Versichertenkarte eine PIN von Ihrer Krankenkasse. Seit dem 1. Juli 2023 wird der Rezeptcode nicht mehr auf der Karte selbst gespeichert, sondern die entsprechenden Daten liegen zentral auf einem Server. Damit besteht für die Patienten die Möglichkeit, bei den teilnehmenden Apotheken mittels ihrer Gesundheitskarte, die in einem Kartenlesegerät eingelesen wird, ihr Rezept direkt einlösen. Im Regelfall kann auf die Eingabe einer PIN verzichtet werden. Anfängliche Datenschutzbedenken wegen der noch fehlenden Überprüfung der Echtheit der Karte wurden mittlerweile ausgeräumt. Inzwischen ist für die Datenabfrage stets Voraussetzung, dass Versichertenkarte und Versichertennummer übereinstimmen.
Das Bundesgesundheitsministeriums geht davon aus, dass bis Ende Juli 2023 80 Prozent der Apotheken das neue Verfahren anbieten werden. Daneben besteht – wie bisher – die Möglichkeit, dass sich die Patienten in der Arztpraxis einen QR-Code ausdrucken lassen, um diesen bei der Apotheke einscannen zu lassen. Der Ausdruck erfolgt dann auf Papier, ohne Verwendung der bisherigen Vordrucke. „Das neuen System stellt zwar einen Fortschritt für die Patienten dar, fordert aber zugleich, dass neben den digitalen Verfahren zum Einlösen der Rezepte weiterhin ein Papierausdruck als weitere Möglichkeit erhalten bleibt“, so Ludwig Wagner-Limbrunner, Jurist beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). „Der Papierausdruck ist schon deswegen sinnvoll, weil die medikamentöse Versorgung damit auch bei Problemen mit den neuen digitalen Anwendungen gewährleistet ist“, so der Experte.
Diese PM wurde unter Mithilfe einer KI erstellt.
